Mittlerweile gibt es zahlreiche sogenannte EEG-Altanlagen im Landkreis Neustadt an der Waldnaab, etwa eine Photovoltaikanlage auf einem privaten Hausdach oder eine Biogasanlage. Um deren Strom konkurrenzfähig zu vermarkten, wurde die Idee vom virtuellen Kraftwerk geboren, das die dezentral erzeugten Kilowattstunden zusammenfasst.
Sinnvoll ist die Bündelung, weil sich so handelsfähige Strommengen anbieten und Synergieeffekte nutzen lassen. Auch garantiert das virtuelle Kraftwerk den kontinuierlichen Stromfluss, welchen die Abnehmer brauchen. Kurz gesagt handelt es sich dabei um die Gründung einer Gesellschaft, in der sich die Betreiber der dezentralen Stromerzeugungseinheiten zusammenschließen. Nötig ist selbstverständlich auch ein gemeinsames Leitsystem zu Vermarktung der elektrischen Energie. Die kann weiterhin als erneuerbar deklariert und entsprechend verkauft werden.
Zahlreiche Bedingungen zu beachten
Wie schauen nun die rechtlichen Bedingungen für ein solches Vorgehen aus? Bei der konkreten Ausgestaltung eines virtuellen Kraftwerks seien in dieser Hinsicht verschiedene Aspekte zu beachten, so Dr. Felix Siebler und Annabelle Forster von der Kanzlei Watson, Farley & Williams, die den HyExpert-Prozess im Landkreis Neustadt an der Waldnaab in Rechtsfragen begleiten. „Es geht dabei um das Gesellschaftsrecht, das Energiewirtschaftsrecht und das Kommunalrecht“, sagt Forster. Insbesondere die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes stellen einige Anforderungen an die Erzeugungsanlage, die erfüllt werden müssen, damit sie als einheitliche Anlage gesehen werden können.
Das hat auch Relevanz für den Landkreis Neustadt an der Waldnaab, der eine nachhaltige, möglichst klimafreundliche und CO2-neutral handelnde Region werden will. Hierzu soll Wasserstoff als schadstofffreier und vielseitig einsetzbarer Energieträger eine tragende Rolle spielen – und zu dessen Produktion auch EEG-Altanlagen zum Einsatz kommen. Forster: „Werden die regulatorischen Vorgaben eingehalten und die sich derzeit verändernde Gesetzeslage berücksichtigt, ist es möglich, den Strom aus diesen Anlagen für grünen Wasserstoff zu verwenden.“ Die Bündelung von EEG-Altanlagen mit den genannten Vorteilen bilde hierfür die Grundlage.